| Urlaubsansprüche |
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Jeder Arbeitnehmer braucht irgendwann einmal Urlaub. Niemand kann das ganze Jahr mit gleicher Leistung und gleichem Einsatzwillen arbeiten. Das Arbeitsrecht hat hierfür das Bundesurlaubsgesetz eingeführt, das die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer regelt. Im Arbeitsrecht wird von einer 6-Tage-Woche ausgegangen, für die der Arbeitnehmer 24 Werktage pro Jahr Urlaub beantragen kann. Bei einer 5-Tage-Woche sind 20 Urlaubstage fällig. Das Arbeitsrecht sieht weitere Urlaubstage selbst für nur zwei Mal pro Woche Beschäftigte vor. Unterschritten werden darf dieser Urlaubsanspruch laut Arbeitsgesetz nicht. Neu eingestellte Arbeitnehmer haben in den ersten sechs Monaten keinen vollen Urlaubsanspruch. Das Arbeitsrecht sieht vor, dass die zeitliche Festlegung des Urlaubs in den Händen des Arbeitgebers liegt. Passt der Urlaubsantrag eines Arbeitnehmers nicht in die betrieblichen Abläufe, so kann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag laut Arbeitsrecht zurückweisen. Oftmals muss er auch nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden. Vor allem dann, wenn mehrere Arbeitnehmer Urlaubsanträge eingereicht haben. Für mehr Informationen fragn Sie ihre Anwältin. |