Teilzeitarbeit

Sie wird immer beliebter. Und das nicht nur bei Angestellten und Arbeitern. Auch Personalchefs erkennen, dass die Teilzeitarbeit Vorteile bringt. Für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer.

Das Arbeitsrecht verbietet europaweit seit beinahe zehn Jahren die Diskriminierung und Schlechterbehandlung von Teilzeitkräften und hat dementsprechend Regelungen getroffen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz im Arbeitsrecht erlaubt es Arbeitnehmern seit 2001 eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit zu fordern. Das ist laut Arbeitsrecht nur dann nicht möglich, wenn es betriebliche Gründe verhindern.

Auch die aus dem Arbeitsrecht hervorgehenden Regelungen gelten für Teilzeitbeschäftigte in demselben Maße wie für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitarbeit hat viele Vorteile: So kann Arbeitsplatzabbau verhindert werden und mehrere Beschäftigte können sich auf einer Stelle bewähren. Gerade für weibliche Arbeitnehmer bietet sich die im Arbeitsrecht geregelte Teilzeitarbeit an, da bei dieser Alternative auch die Kinderbetreuung fortgeführt werden kann. Immer noch sind über 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten weiblich.