Lohn und Gehalt

In Bezug auf Lohn und Gehalt schreibt das Arbeitsrecht nicht direkt einen Mindestlohn vor. Wenn eine tarifvertragliche Regelung über den Mindestlohn besteht, dann gilt diese nur, wenn der Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag nimmt. Ansonsten gilt das, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Zwar gibt es laut Arbeitsrecht keinen gesetzlichen Mindestlohn, dennoch verstößt ein zu geringer Lohn gegen die „guten Sitten“. Der Vertrag darüber wird deshalb laut Arbeitsrecht nichtig.

Wann genau ein Lohn zu niedrig ist, wird auch im Arbeitsrecht nicht weiter ausgeführt. Generell liegt die Grenze bei zwei Dritteln des tariflichen Lohns. Das Arbeitsrecht kennt verschiedene Modelle von Lohn und Gehalt. So existieren neben dem Zeitlohn, hier zählen die abgeleisteten Stunden, auch der Leistungs- und der Prämienlohn.

Zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn, so kann der Arbeitnehmer das Gehalt laut Arbeitsrecht einklagen. Meist wird der Beklagte mehrmals gemahnt. Aber auch ohne Mahnung kann der Arbeitnehmer den gerichtlichen Weg einschlagen, fragen Sie Ihren Rechtsanwalt . Das Arbeitsrecht schreibt vor, dass immer der Bruttolohn eingeklagt wird.