Kündigung

Im Arbeitsrecht existieren verschiedene Formen der Kündigung. Neben der „normalen“ Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist gibt es auch die fristlose, bzw. die außerordentliche Kündigung.

Der Unterschied der fristlosen Kündigung ist der Ausschluss einer Abfindung. Der Arbeitgeber spricht die Kündigung aus ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Der Arbeitsvertrag wird hier also aufgehoben. In diesem Fall fordert das Arbeitsrecht eine Begründung der Kündigung. Eine fristlose Kündigung erlaut das Arbeitsrecht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis für den Arbeitgeber unzumutbar geworden ist.  Eine Arbeitsverweigerung oder grobe Beleidigungen sind häufig vorkommende Gründe für eine fristlose Kündigung.

Eine fristgerechte Kündigung muss laut Arbeitsrecht mit dreimonatiger Kündigungsfrist eingereicht werden. Einer Begründung bedarf es hier meist nicht. Das Arbeitsrecht schreibt nur beispielsweise bei Schwangeren oder Auszubildenden eine Begründung vor.