Grundlagen im Arbeitsrecht

Was ist der Kernpunkt des Arbeitsrecht? Seinen Hauptbezug findet das Arbeitsrecht im Arbeitsvertrag , durch den ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt wird.

Der Arbeitsvertrag ist laut Arbeitsrecht aber nicht völlig individuell regelbar: Er muss sich an gewisse Richtlinien halten, die durch Tarifverträge, EU-Verordnungen und Betriebsvereinbarungen vorgegeben sind.

Laut Arbeitsrecht kann jeder als Arbeitgeber fungieren, der den Status einer natürlichen und juristischen Person innehat. Arbeitnehmer sind laut Arbeitsrecht diejenigen, welche eine Arbeit aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages angenommen haben und dadurch zu weisungsgebundener und fremdbestimmter Arbeit verpflichtet werden.

Probleme in der Abgrenzung sind auch dem Arbeitsrecht bekannt. Arbeitnehmer werden laut Arbeitsrecht unterschieden in Arbeiter und Angestellte. Rechtlich spielt diese Unterscheidung im Arbeitsrecht keine tragende Rolle mehr. Frühere Unterschiede in der Lohnfortzahlung und bei Kündigungsfristen sind im Arbeitsrecht angeglichen.

Auch Arbeitnehmern und Nicht-Arbeitnehmer werden unterschieden. Zu Letzteren zählen Azubis, Freie Mitarbeiter, Geschäftsführer, Handelsvertreter und jene, die von zu Hause aus arbeiten. Regelungen des Arbeitsrecht gelten in bestimmtem Umfang aber auch für sie.

Weiterhin unterscheidet das Arbeitsrecht die leitenden Angestellten, die Aushilfen und die geringfügig Beschäftigten. Die Regelungen für die Arbeit der Beamten sind im Übrigen nicht im Arbeitsrecht, sondern im Verwaltungsrecht zu finden.