| Geschichte |
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Das Arbeitsrecht existiert bereits seit zwei Jahrhunderten. In der Zeit der Industrialisierung wurde erstmals mit dem Verfassen eines Arbeitsrecht begonnen. Grund dafür waren die sozialen Missstände. In darauf folgenden Jahren wurde die Kinderarbeit verboten, sowie der Jugendschutz und das Sozialversicherungsrecht in das Arbeitsrecht aufgenommen. In der Weimarer Republik fand eine Weiterentwicklung im Arbeitsrecht statt. Es weitete sich, wurde ausführlicher. Neben dem individuellen Arbeitsrecht existierte nun auch das kollektive Arbeitsrecht, was das Betriebsrätegesetz und die Tarifvertragsordnung nach sich zog. Die Arbeitsgerichtsbarkeit entstand einige Jahre später. Während des Nationalsozialismus musste das kollektive Arbeitsrecht an Mitbestimmung einbüßen, da es sich nicht mit de Führerprinzip vertrug. Doch nach dem zweiten Weltkrieg nahm die Entwicklung ihren Lauf. Seit 1949 setzt sich nun das kollektive Arbeitsrecht immer weiter durch und tritt für die Forderungen von Arbeitnehmern ein. |