Der Arbeitsvertrag

Mit einem Arbeitsvertrag verpflichtet sich ein Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht zu dem Erbringen einer Dienstleistung für den Arbeitgeber. Das durch das Arbeitsrecht und den Arbeitsvertrag begründete Arbeitsverhältnis charakterisiert sich durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer leistet laut Arbeitsrecht eine Treuepflicht, die Vergütung der Dienstleistung ist die Gegenleistung des Arbeitgebers.

Im Arbeitsrecht existieren mehrere Formen der Leistungsstörung. Auf Seiten des Arbeitgebers ebenso wie auf Seiten des Arbeitnehmers. Während der Arbeitgeber in Verzug der Lohnzahlung kommen oder eine Verletzung seiner Schutzpflichten vornimmt, so liegt laut Arbeitsrecht eine Leistungsstörung vor. Auch der Annahmeverzug, also die Ablehnung des Arbeitsangebots eines Arbeitnehmers wird im Arbeitsrecht als Leistungsstörung bezeichnet.

Im Arbeitsrecht sind allerdings auch Leistungsstörungen des Arbeitnehmers zusammengefasst: Hierzu zählen die Unmöglichkeit und der Verzug der Arbeitsleistung, sowie die Verletzung seiner Nebenpflichten.