Betriebs- und Personalräte

Der Betriebsrat ist laut dem Arbeitsrecht ein gesetzliches Organ, das die Interessen der Arbeitnehmer wahren und betriebliche Mitbestimmung gegenüber den Arbeitgebern erreichen soll. Geregelt ist diese Tätigkeit im Betriebsverfassungsgesetz, was zum Arbeitsrecht zählt.

Die Aufgaben eines Betriebsrates belaufen sich laut Arbeitsrecht auf verschiedene wichtige Punkte. Ist erstmal ein Betriebsrat gegründet, so muss er laut dem Arbeitsrecht über wichtige organisatorische personelle und technische Änderungen innerhalb des Betriebes informiert werden. Der Arbeitgeber muss außerdem für Beratungen mit dem Betriebsrat zur Verfügung stehen. Das Arbeitsrecht gesteht den Betriebsräten eine gewisse Anzahl an Gründen zu, mit denen er eine Zustimmungsverweigerung zu einer Umgruppierung oder ähnlichem begründen kann.

 

Der Betriebsrat hat neben der Mitwirkung aber auch Mitbestimmungsrechte. Das Arbeitsrecht erlaubt bei fehlenden tariflichen Regelungen eine Mitbestimmung der täglichen Arbeitszeiten, bei Fragen der Mehrarbeit, der betrieblichen Weiterbildung und von Entlohnungsgrundsätzen.