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Beinahe jeder kennt das: Der Urlaubsantrag wird nicht bewilligt, die Überstunden häufen sich und viele Fragen bleiben offen. „Was habe ich da damals eigentlich unterschrieben“, fragen sich viele Arbeitnehmer und ziehen das Arbeitsrecht zu Rate. Oftmals kann es da aber schon zu spät sein. Vertrag ist Vertrag. Oder etwa nicht? Was ist vertragswidrig und was macht einen Vertrag ungültig? Das Arbeitsrecht bietet zu diesem Thema einen Wust von Informationen. Welche gelten für Sie? Wo spricht das Arbeitsrecht die eigene Situation an? Hier tut ein Experte Not! Das Arbeitsrecht ist aber nicht das einzige Kriterium, wenn es um die Gültigkeit von Verträgen geht. Ebenso spielen betriebliche Vereinbarungen und Tarifverträge, EU-Verordnungen und –Richtlinien eine Rolle. Im deutschen Arbeitsrecht nimmt der Gesetzgeber eine Unterteilung in individuelles Arbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht vor. Das Individualarbeitsrecht regelt das Zustandekommen von Verträgen und die daraus entstehenden Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch Regeln zur Kündigung und zu Leistungsstörungen sind im Arbeitsrecht verankert. |